Das brisante Thema Datenschutz hat mit der aktuellen EU Datenschutz-Grundverordnung auch für Klein- und Mittelbetriebe eine neue Dimension angenommen. Denn die in Kraft getretene Verordnung schreibt unter bestimmten Umständen auch für Kleinstbetriebe sowie KMUs die obligatorische, schriftliche Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten vor, der für die gesetzeskonforme Sicherheit der im Unternehmen verwalteten Daten verantwortlich ist. Diese bestimmten Umstände treffen dann zu, wenn das Unternehmen in größerem Umfang sensible, personenbezogene Daten verarbeitet, welche zur Überwachung oder für Rückschlüsse auf die betroffenen Personen geeignet sind: z. B. in Hinblick auf ihre Religionszugehörigkeit, ihre Gesundheits- oder Einkommensdaten, ihr Kaufverhalten etc.
Diese Frage kann schnell auch bei Ihrem Unternehmen mit Ja beantwortet werden: z. B. wenn Sie Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung oder Kunden- und Interessentendaten im größeren Maßstab automatisiert verwalten. Ein persönliches Beratungsgespräch mit unseren erfahrenen HXS-Datenschutz-Experten ist deshalb der erste notwendige Schritt im Vorfeld: Wir informieren Sie genau über alle Details der EU Datenschutz-Grundverordnung, über die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen und die damit verbundenen Aufgaben und gesetzlichen Verpflichtungen.
Die neue EU-Datenschutz-Gesetzgebung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und stellt nicht nur große Unternehmen, sondern auch KMUs und Kleinstbetriebe vor neue Herausforderungen beim Umgang mit sensiblen Personendaten bei Kunden und Mitarbeitern. Die Rechtslage – und auch die Haftung bei Verstößen – ist sehr komplex: Die Frage, ob auch Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt und worauf Sie genau achten müssen, sollte deshalb zuverlässig mit erfahrenen Experten abgeklärt werden. Bei den zertifizierten Dateischutz-Spezialisten von HXS erfahren Sie alles, was sie wissen müssen, um den neuen Rechtsnormen zuverlässig und ohne Risiko zu entsprechen und erhalten die richtige Antwort zu jeder Frage, zu jedem Detail und zu jeder nötigen Maßnahme.
Bei Verstößen oder Verfehlungen gegen die EU Datenschutz-Grundverordnung sind mittlerweile empfindliche Strafandrohungen vorgesehen. Auch das unaufgeforderte Tätigwerden von Aufsichtsbehörden zählt zu den Neuerungen, die bei Nichtbefolgung der gesetzlichen Vorschriften zu unangenehmen Folgen für Sie und Ihr Unternehmen führen können. Sprechen Sie deshalb mit den Experten – bei HXS sind sie bei allen Fragen zum Thema Datenschutz und betrieblicher Datenschutzbeauftragter in den besten Händen!
Lassen Sie sich umfassend informieren und gehen Sie beim Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen keinesfalls ein Risiko ein! Denn die neue EU Datenschutz-Grundverordnung vereinfacht zwar einerseits manches für Unternehmen, legt zugleich aber auch deutlich strengere Maßstäbe bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Betrieb an, über die Sie im Bedarfsfall genau Bescheid wissen sollten. Auch über die EU Datenschutz-Grundverordnung hinaus sollten Sie dem Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen besonderes Augenmerk schenken, z. B. um problematische Haftungsfragen gleich im Vorhinein auszuschließen und Kunden wie Mitarbeitern das beruhigende Gefühl lückenloser Sicherheit zu geben.
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